Therapiehunde/Therapiebegleithund und sein(e) Halter/in unterstützen z.B. Therapeuten bei tiergestützten Interventionen im Rahmen von pädagogischen, psychologischen und sozialintegrativen Angeboten für Menschen aller Altersgruppen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten, wie auch bei gesundheitsfördernden, präventiven und rehabilitativen Maßnahmen.
Die Definition des Therapiehundes/Therapiebegleithundes ist in Deutschland leider nicht ganz klar formuliert. Sicher ist jedoch, der Therapiehund/Therapiebegleithund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und ein geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Leben und Verhalten von Menschen mit neurologischen, psychischen oder auch sozialen Behinderungen/Problemen erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und kann einen kleinen Teil des therapeutischen Konzepts darstellen. Einsatzgebiete für diese besonderen Hunde können u.a. Ergotherapien, Sprachtherapien oder auch in der Heilpädsgogik sein.
Daher unterliegt der Einsatz und die entsprechende Ausbildung von Therapiehunden/Therapiebegleithunden einer stetigen Weiterentwicklung. Grundsätzlich erfüllt der Therapiehund/Therapiebegleithund eine bestimmte Aufgabe innerhalb einer therapeutischen Sitzung, die vorher individuell festgelegt wird.