Auch im vergangenen Jahr durfte sich unser Team Elias und Spencer über die großzügigen Futterspenden von Terra Canis freuen. Terra Canis stellt für Spencer ihr sehr hochwertiges Futter, Kauzeug und Leckerlies zur Verfügung. Darüber hinaus können die Kunden im Online-Shop virtuelle Spendendosen kaufen und der Erlös daraus wird für die Ausbildung von Spencer gespendet.
Diese Spenden machten es möglich, dass Elias und Spencer im vergangenen Jahr an Gruppentrainings und Vorträgen teilnehmen konnten und auch die regelmäßigen Einzeltrainings nicht ausfallen müssen.
Auch dieses Jahr hat uns die Horst-Rohde-Stiftung mit einer äußerst großzügigen Spende in Höhe von € 5.000,00 bedacht.
Herzlichen Dank für die großartige Unterstützung!
Die Horst-Rohde-Stiftung wurde 1996 mit dem Ziel gegründet, das positive Zusammenwirken zwischen Mensch und Tier zu fördern. Daher unterstützt die Horst-Rohde-Stiftung verschiedenste Projekte im Bereich tiergestützter Therapien aber auch Initiativen, die dem Tier-, Umwelt- und Naturschutz, dem Sport und mildtätigen Zwecken dienen.
Die Horst-Rohde-Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Wir gratulieren unserem jüngsten Team zur bestandenen Prüfung!
Schon beim ersten Kennenlernen wollte Maja gleich mit Christopher nach Hause fahren. Maja war schon immer ein Hund der sehr deutlich zeigt was sie möchte oder auch was sie nicht möchte. Darum war ganz klar, dass wir ihren Wunsch respektieren und nur ein paar Tage später ist sie dann zu Christopher und seiner Familie gezogen.
Die beiden sind zu einem großartigen Team zusammengewachsen und haben mit Unterstützung von Christophers Mama Elke sehr fleißig trainiert. Sie haben ihr Können im Alltag sowie allgemeine und spezielle Hilfeleistungen so gut und harmonisch gezeigt, dass auch die Prüferin voll des Lobes war!
Born Wild hat mit den Benefizkonzerten für Lisa und Zora über 12.000 € gesammelt. Herzlichen Dank für diesen großartigen Einsatz! 8.000,00 € gingen an uns und damit in die weitere Ausbildung von Zora und der Rest wurde an Schellen Sau eV überwiesen. Schellen Sau eV unterstützt Lisa schon lang und es können Hilfsmittel für Lisa gekauft werden, die die Krankenkasse nicht finanziert aber trotzdem wichtig sind. So ein cooles Zuggerät wie den e-pilot zum Beispiel. Damit können Lisa mit Zora jetzt nicht nur schöne sondern auch wilde Ausflüge machen!
Menschen mit Assistenzhund haben im Alltag jede Menge Probleme, denn nicht überall dürfen ihre Tiere rein. Nun soll ein Gesetz helfen.
BERLIN Treffen sich ein Blinder, ein Traumatisierter und eine Epileptikerin mit ihren Assistenzhunden zum Einkaufen. Sagt das Supermarktpersonal: Ihr dürft hier nicht rein. Ein fiktives Szenario – aber eines, das genauso eintreten könnte.
Denn bis heute gibt es in Deutschland kein Gesetz, das den Zutritt für Assistenzhunde an Orten regelt, wo Hunde generell nicht zugelassen sind: Lebensmittelläden, Krankenhäuser oder Arztpraxen etwa. Im Alltag entstehen so vielfach Probleme: Das Personal der Einrichtungen ist nicht instruiert, wie mit den Assistenzhunden umzugehen ist, andere Kund*innen oder Patient*innen ekeln oder fürchten sich, manche fühlen sich ungleich behandelt, weil ihre Hunde draußen bleiben müssen. Und das ist nicht das einzige Problem.
„Ich glaube, jeder Assistenzhundehalter ist schon mal irgendwo rausgeflogen“, sagt Hannah Reuter. Die Sprachwissenschaftlerin aus Berlin ist blind, seit ihrem 18. Lebensjahr hat sie einen Assistenzhund. Ohne dessen Begleitung, vor allem am Anfang, als sie ihn bekam, wäre sie heute kaum so selbstständig, glaubt die 36-Jährige. „Gerade nach den Irrungen und Wirrungen der Pubertät war das eine zusätzliche Sicherheit. Ich habe mich mit dem Hund Sachen getraut, die ich mich sonst nicht getraut hätte.“ Etwa für ein Praktikum ein halbes Jahr nach Litauen zu ziehen.
Hannah Reuter wollte eigentlich schon ab 14 Jahren einen Assistenzhund haben – die Krankenkasse zahlte aber erst ab der Volljährigkeit. Immerhin: Blindenführhunde sind eine Kassenleistung. Andere Arten von Assistenzhunden sind dagegen noch nicht gleichgestellt: Ihre Halter*innen müssen sich um Ausbildung und Finanzierung selbst kümmern.
Die Hunde sind teuer
Aber es kommt etwas in Bewegung. Gerade erst lud das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Betroffene und Initiativen ein, um Ziele für einen Gesetzentwurf zu formulieren. Dazu zählen neben den Zutrittsrechten auch die Finanzierung und eine Institutionalisierung der Ausbildung. Die kostet bis zu 25.000 Euro. Für Betroffene wie Epileptiker*innen, Traumatisierte oder Mobilitätseingeschränkte bedeutet das: Sie müssen bislang auf Spenden hoffen oder einfach finanziell gut dastehen.
Eine der Teilnehmer*innen des Workshops im Ministerium war Katharina Schmidt aus München. Die Schülerin hat eine posttraumatische Belastungsstörung und wird von ihrem Assistenzhund Buddy begleitet. Seit sie Buddy hat, kann die 15-Jährige wieder entspannter in die Schule gehen, den öffentlichen Nahverkehr nutzen, am Leben teilhaben. Ihre Schule sei da sehr tolerant, Buddy begleite sie meistens, erzählt Katharina H. „Die Klassenkameraden gehen da auch positiv mit um und wollen ihn immer kuscheln.“
Aber auch K. Schmidt berichtet von Problemen im Alltag. „Meine Erfahrungen mit Supermärkten sind teilweise gut, teilweise schlecht. Manchmal werde ich rausgeschmissen. Manchmal heißen die mich aber total willkommen und helfen beim Einkauf“, erzählt die Schülerin. „Und dann passiert es, dass Kunden mir erzählen, dass ich auch mit Assistenzhund nicht reindürfe, das ist am schlimmsten.“
K. Schmidt berichtet, dass im Workshop des Ministeriums nun eine gesetzlich verankerte, staatliche Prüfstelle für Assistenzhunde als Ziel vereinbart wurde. Geprüfte Qualität schafft Vertrauen und könnte bestenfalls auch die Zugangsprobleme in öffentlichen Einrichtungen beheben. So gibt es bereits eine Sonderfallregelung des EU-Lebensmittelhygienerechts, die das Mitführen ausgebildeter Assistenzhunde erlaubt. Auch Anette Kramme, Staatssekretärin im Sozialministerium, betont: „Um unabhängiger und mobiler leben zu können, muss sich ein Assistenzhundehalter überall dort aufhalten dürfen, wo man in Straßenkleidung auch sein darf.“
Vier Arten von Assistenzhunden
Bislang ist in Paragraf 39 a des österreichischen Bundesbehindertengesetzes der Umgang mit Assistenzhunden definiert: welche Funktionen Assistenzhunde haben können, welche Voraussetzungen sie und ihre Halter*innen erfüllen müssen, um staatliche Fördermittel zu bekommen, oder wie die Qualität in Ausbildung und Prüfungen sicherzustellen ist. Unterschieden werden vier Arten von Assistenzhunden:
Blindenführhunde, die als Navigator dienen, Hindernisse anzeigen oder etwa Sitzplätze suchen können.
Servicehunde, die Menschen mit Mobilitätseinschränkung bei Aufgaben wie dem Abkleiden oder Aufheben von Gegenständen unterstützen.
Signalhunde, die Menschen mit Hörbehinderung, Diabetiker*innen, Epileptiker*innen oder Traumatisierten helfen. Etwa wenn diese Krampfanfälle erleiden und stürzen. Ein Notarzt kann dann in einem Informationsetui des Hundes die richtige Behandlung und Medikation erfahren. Signalhunde sind zudem trainiert, gesundheitsgefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen – um so Anfälle bestenfalls gar zu verhindern. Und Therapiebegleithunde, die mit ihrer Anwesenheit positiv auf die Betroffenen einwirken und so Teil eines therapeutischen Konzepts sein können.
Auch wichtig: Tierrechte
Bereits im Februar 2017 hatte der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens die Gleichstellung aller Assistenzhunde gefordert. Zumal die UN-Behindertenrechtskonvention Hilfen durch Tiere als geeignete Maßnahme erklärte, um Menschen mit Behinderung die Mobilität zu erleichtern. Die Bundesrepublik hat die Konvention bereits 2009 ratifiziert und sich damit zu deren Umsetzung verpflichtet.
Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: „In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von Anfang an.“ Daraus ließe sich auch ein Assistenzhundegesetz ableiten. SPD-Sozialexpertin Kerstin Tack teilt diese Einschätzung. Sie weist aber auch darauf hin, dass ein Gesetz nicht explizit im Koalitionsvertrag steht: „Deshalb müssen wir hierüber mit unserem Koalitionspartner verhandeln.“
Im Workshop des Sozialministeriums spielte auch ein anderer Aspekt eine Rolle: die Tierrechte. Schon heute werden in Prüfungen nicht nur der Hund, sondern auch der oder die Halter*in auf ihre Tauglichkeit getestet, berichtet Katharina Schmidt. So eine Prüfung beginnt zu Hause, später geht es in ein Geschäft. Fünf bis sechs Stunden begleiten Prüfer*innen einen Assistenzhund und Assistenznehmer*in in Alltagssituationen. …